Immobilie (Haus / Wohnung) verkaufen: Information zu Makler Kosten
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Käufer und Verkäufer teilen sich die Maklerkosten bei Kaufimmobilien.

Seit Dezember 2020 ist die Teilung des Maklerhonorars gesetzlich geregelt. Nach dem „Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser“ muss das Maklerhonorar mit Verkäufer und Käufer in gleicher Höhe vereinbart werden, wenn der Makler für beide Seiten entgeltlich tätig ist. Das Gesetz gilt, wenn ein Makler Kaufverträge über Wohnungen und Einfamilienhäuser vermittelt und der Käufer ein Verbraucher ist.

Der Makler sorgt für einen fairen und geordneten Ablauf der Vertragsverhandlungen zwischen Verkäufer und Käufer. Seine Arbeit kommt beiden Seiten gleichermaßen zugute. Daher ist es nur fair, dass sich beide Seiten das Maklerhonorar teilen.